Blower Door Test
Eine BlowerDoor Messung zur Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle dient zum Nachweis der Beschränkung der natürlichen Lüftung durch Undichtigkeiten des Gebäudes. Sie wird gemäß der EN 13829 durchgeführt. Durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle geht eine nicht unwesentliche Menge an Heiz Energie verloren und es kann durch Kondenswasser Bildung in der Konstruktion zu Bauschäden kommen, wie Schimmelpilzbildung, Schädlingsbefall oder langfristig sogar zu konstruktiven Problemen.
Typische Leckagen
Konstruktionsbedingte Leckagen bzw. Undichtigkeiten treten oft an Anschlüssen und Durchdringungen auf. Hier sollte die Luftdichtheitsschicht insbesondere detailliert geplant werden, um spätere kostenintensive Nachbesserungen zu vermeiden. Typische Leckagen treten überwiegend in folgenden Bereichen auf:
- Bei Verbindungen und Stößen von Bauteilen
- Bei Rohr- und Kabeldurchführungen durch die Luftdichtheitsschicht
- Bei Anschlüssen zum Boden (z. B. Türen und bodentiefe Fenster)
- An Stoßstellen verschiedener Baumaterialien (z. B. Massiv-/Leichtbau)
- Bei Anbauten und Erkern, an Fenster- und Außentürlaibungen
- Bei Dachflächenfenstern und Gauben sowie Bodenluken
Pos.1.Baubegleitende Qualitätsüberwachung zur Prüfung der Luftdichtheit (Innenvolumen bis 1000 m³)
Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätsüberwachung ist ein Luftdichtheitstest im Beisein der Handwerker zur Leckagesuche an der luftdichten Ebene empfehlenswert (ohne Dokumentation und Messung des n50-Wertes). Der n50-Wert wird während der Leckagesuche angezeigt.
Nettopreis: ab 290,- € (zzgl. 19 % MwSt.)
Pos.2.Kombination aus baubegleitendem Test und Nachwies nach EnEV (Pos.1 + Pos.2) (Innenvolumen bis 1000 m³)
Der Test bzw. die Messung erfolgt an unterschiedlichen Tagen. Der erste Test sollte während der Bauphase erlolgen, sodass Mängel noch einfach und kostengünstig behoben werden können, die Endmessung mit Ermittlung des n-50 Wertes kann dann im baufertigen Zustand erfolgen.
Nettopreis: ab 495,- € (zzgl. 19 % MwSt.)
Folgende Zielwerte für die volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 dürfen nicht überschritten werden:
– Gebäude ohne mechanische Lüftung: n50 ≤ 3 (1/h)
– Gebäude mit mechanischer Lüftung: n50 ≤ 1,5 (1/h)
– Passivhaus: n50 ≤ 0,6 (1/h)